Bayern braucht Bauern - Unterschriftenaktion

Genuss und Lebensart sind in Bayern untrennbar mit der Arbeit der Bäuerinnen und Bauern
verbunden. Wer zu den Produkten der bayerischen Familienbetriebe greift, bekommt beste
Qualität. Bayerische Lebensmittel stehen für kurze Wege und nachhaltiges Wirtschaften.

Doch Qualität und Vielfalt sind gefährdet!

Im Kampf um Marktanteile verschleudern die großen Handelskonzerne Aldi, Lidl, Edeka, Rewe
und Co. hochwertige Lebensmittel zu Ramschpreisen. Damit wird die bäuerliche Landwirtschaft
ruiniert. Qualität, Regionalität und Vielfalt drohen auf der Strecke zu bleiben.

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Bündnis für Bayern

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Wir stehen hinter dem „Bündnis für Bayern“ :

Unser Bündnis ist ein Zusammenschluss von Verbrauchern, Verbänden und Vermarktungsorganisationen:

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Das fordert das „Bündnis für Bayern“ :

 

Regionale Lebensmittelerzeugung durch Bayerische Verfassung sichern

Die Herausforderungen durch den Klimawandel und der Blick auf die teils umweltzerstörenden Anbaumethoden in anderen Teilen der Welt machen deutlich: die regionale Lebensmittelerzeugung ist heute wichtiger denn je!

In der Bayerischen Verfassung, die bereits früher als das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland entstanden ist, sind bereits einige weitgehende und durchdachte Regelungen zur Landwirtschaft und zur Lebensmittelsicherheit enthalten. Doch diese Regelungen rücken im gesamtdeutschen Kontext und nicht zuletzt durch die gemeinsame europäischen Agrarpolitik leider zunehmend in den Hintergrund.

Durch eine Aktualisierung der Bayerischen Verfassung muss jetzt sichergestellt werden, dass die bayerischen Bürgerinnen und Bürger auch künftig mit gesunden Lebensmitteln aus der Region versorgt werden können. Dazu ist es nötig, dass die nachhaltige und umweltbewusste Arbeit der bayerischen Bauern unterstützt wird und eine nachvollziehbare Lebensmittelerzeugung der kurzen Wege wieder ins Zentrum der politischen Arbeit rückt.

Ziel ist nicht die Abkehr vom gemeinsamen europäischen Agrarmarkt, sondern vielmehr eine Stärkung einer Lebensmittelerzeugung der kurzen Wege.

 

Striktes Verbot von Rabattaktionen bei Grundnahrungsmitteln

Im „Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen“ ist bereits heute ein Verbot für den Verkauf von Lebensmitteln unter Einstandspreis enthalten. Trotzdem werden bei Rabattaktionen immer wieder Grundnahrungsmittel zu Schleuderpreisen angeboten. Kunden sollen so gezielt in die Supermärkte gelockt werden und den Mitbewerbern so Marktanteile „abgeluchst“ werden.

In einem Verfahren gegen eine große Drogeriemarktkette hat des Oberlandesgericht Düsseldorf bereits 2009 offengelegt, dass die derzeitige Regelung wirkungslos ist. Um zu verhindern, dass Grundnahrungsmittel weiterhin zu geringeren Preisen als den Entstehungskosten angeboten und als Lockmittel missbraucht werden, muss jetzt eine Änderung her.

Dabei ist eine Regelung notwendig, die einerseits gezielte Rabattaktionen mit Grundnahrungsmitteln verbietet und andererseits auch Sonderregelungen für Waren mit ablaufendem Haltbarkeitsdatum enthält. So kann sichergestellt werden, dass so wenig Lebensmittel wie möglich weggeworfen werden müssen. Denn: Unser Essen ist zu gut für die Tonne!

 

Kartellrechtliche Maßnahmen gegen die Übermacht des Lebensmitteleinzelhandels

Die großen Konzerne haben enorme Macht im deutschen Lebensmitteleinzelhandel. Die vier größten Unternehmen Aldi, Lidl, Edeka und Rewe teilen inzwischen 85 Prozent des Marktes unter sich auf.  Für den gesamten deutschen Lebensmittelhandel gibt es nur noch zehn Einkäufer. Besonders deutlich wird diese Marktmacht bei den Verhandlungen zu Milchprodukten: Die Ergebnisse des ersten Einkäufers werden sofort an die übrigen Einkäufer weitergegeben. Senkt also ein Handelsunternehmen die Preise, nutzen auch alle anderen Unternehmen ihre Macht und Informationen aus, um die Preise zu drücken.

Oberflächlich betrachtet ist das gut für Verbraucher, da so Lebensmittel zu besonders günstigen Preisen angeboten werden. Doch inzwischen werden Lebensmittel so billig angeboten, dass Bauernhöfe sowie Molkerei- und Verarbeitungsbetriebe in die Insolvenz getrieben werden. Damit werden über kurz oder lang die bäuerliche Landwirtschaft und die mittelständisch geprägte Lebensmittelerzeugung in Bayern ruiniert – zum Schaden der Verbraucherinnen und Verbrauchern.

Deshalb müssen durch das Kartellrecht wirksame Maßnahmen gegen diese Marktmacht und diese Art der Verhandlungen und Absprachen auf den Weg gebracht werden.

 

Stärkere Unterstützung für die bayerischen Erzeugerorganisationen

Die Preisentwicklung für landwirtschaftliche Produkte in den letzten Monaten zeigt: Die großen Handelskonzerne geben bei den Verhandlungen den Ton an. Und dabei nutzen sie ihre Marktmacht gnadenlos aus. Was die viel zu niedrigen Preise für Auswirkungen für die Bauernfamilien und die Landwirtschaft in Bayern haben, das spielt für die Handelskonzerne keine Rolle.

Um ein gewisses Gegengewicht zu schaffen und bessere Preise für Bauern zu ermöglichen, sollten deshalb die Erzeugerorganisationen in Bayern gestärkt werden. Damit in Zukunft wirklich Verhandlungen auf Augenhöhe möglich sind, braucht es kartellrechtliche Ausnahmen und Anschubfinanzierungen zum Aufbau und der Stärkung der Erzeugerorganisationen.

 

Klare Kennzeichnung von bayerischen Lebensmitteln

Viele Verbraucher greifen gern und gezielt zu regionalen Produkten. Bis 2002 waren zum Beispiel Lebensmittel aus Deutschland mit der Information „Gutes aus deutschen Landen“ oder „Markenqualität aus deutschen Landen“ gekennzeichnet. Doch diese Kennzeichnung wurde vom Europäischen Gerichtshof verboten.

Trotzdem muss es möglich sein, Verbraucher möglichst einfach über die Herkunft von Lebensmitteln zu informieren und bayerische Produkte auch entsprechend zu verpacken. Denkbar ist eine farbliche Kennzeichnung. In Österreich wird uns vorgemacht, wie Verbraucher mit einfachen Mitteln informiert werden können und so die regionale Lebensmittelerzeugung gestärkt wird.

 

 

 

Hier gibt's unsere Forderungen zum Download.